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Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Rechtskonforme Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Willkommen bei Ihrer Expertin für Arbeitssicherheit in Hannover! Mit fundierter Fachkenntnis und praxisnahen Lösungen sorgen wir für umfassende Sicherheit am Arbeitsplatz. Individuelle Beratung, Schulungen und präventive Maßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter stehen im Mittelpunkt unserer Leistungen. Vertrauen Sie auf Qualität und Erfahrung!

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, ab dem ersten Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen um dafür Sorge zu tragen, Arbeitsunfälle, Verletzungen und gesundheitliche Risiken für Mitarbeitende zu minimieren.

Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Mittler zwischen betrieblicher Praxis und Arbeitsschutzgesetz.

Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten wir unseren Kunden eine kosteneffiziente Möglichkeit Arbeitsumgebungen sicherer zu gestalten und gleichzeitig allen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden

Kostenlose Erstberatung

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Wir stellen Ihnen eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Rufen Sie an, oder füllen Sie gerne auch das Anfrageformular aus. Wir melden uns unverzüglich!

Warum Firmen uns wählen

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hannover übernehmen wir die Verantwortung für die Überwachung und Umsetzung aller relevanten Sicherheitsvorschriften an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeitenden. Wir identifizieren potenzielle Gefahren, führen Risikobewertungen durch und ergreifen Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen. Sie unterstützen das Unternehmen dabei, ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu gewährleisten und tragen somit maßgeblich zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei

Expertise

Profitieren Sie von meiner Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit. Durch regelmäßige Schulungen bin ich stets über die aktuellen Vorschriften und Best Practices im Arbeitsschutz informiert und biete effiziente und praxisorientierte Lösungen.

Objektivität

Als externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind wir unabhängig und haben eine frische Sicht auf Ihre Dinge. Potenzielle Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz beurteilen wir als Externe ohne Tunnelblick vorurteilsfrei und unbefangen.

Flexibilität

Externe Fachkräfte können auf Abruf hinzugezogen werden. Das ermöglicht unseren Kunden Dienste entsprechend den aktuellen Anforderungen und der Betriebsgröße zu nutzen. Unsere Leistungen sind dabei immer individuell auf unsere Kunden zugeschnitten.

Kosteneffizienz

Durch den Einsatz von externen Fachkräften können Unternehmen Lohnnebenkosten und regelmäßige Ausbildungskosten sparen und gleichzeitig jederzeit auf unser Know-how und unsere Expertise zurückgreifen.


Rechtssicherheit

Wir sorgen für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Das hilft unseren Kunden, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und den Mitarbeitenden sichere Arbeitsplätze zu bieten.


Dokumentation

Die Dokumentationspflicht ist wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsvorkehrungen in Unternehmen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation Ihrer Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz entlastet Sie im Falle von Arbeitsunfällen. Weitere Infos

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsfachkraft, Sifa, Fasi, Sicherheitsbeauftragter

Schutzkleidung


Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden von außen engagiert, während Sicherheitsfachkräfte (Sifa/Fasi) im Unternehmen fest angestellt sind. Sicherheitsbeauftragte haben zusätzliche Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit, aber nicht die gleiche umfassende Ausbildung wie Sicherheitsfachkräfte.

Eine externe Person oder ein Dienstleister, der für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgt. Wird oft von Unternehmen engagiert, die keine eigene Sicherheitsabteilung haben.

Eine Sicherheitsfachkraft ist speziell ausgebildete Person, die im Unternehmen fest angestellt ist und für die Arbeitssicherheit sorgt.


Sifa ist die offizielle Abkürzung für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, egal ob extern oder im Unternehmen fest angestellt.

Fasi steht eigentlich für die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.V., wurde früher aber synonym für Sicherheitsfachkraft benutzt.

Als Sicherheitsbeauftragter bezeichnet man in der Regel einen internen Mitarbeiter, der zusätzlich zu seiner normalen Tätigkeit Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit übernimmt.

Er unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, hat aber nicht dieselbe umfassende Ausbildung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Arbeitssicherheit, sicherheitstechnische Betreuung und die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ja, Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt nach den gesetzlichen Vorgaben zu bestellen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 und gilt ab dem ersten Beschäftigten. Gerne prüfe ich gemeinsam mit Ihnen, welche Form der Betreuung für Ihr Unternehmen erforderlich ist.

Ich unterstütze Sie unter anderem bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Begehungen sowie bei allen Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Der Betriebsarzt betreut die Beschäftigten aus arbeitsmedizinischer Sicht, führt Vorsorgeuntersuchungen durch und berät Arbeitgeber und Beschäftigte in gesundheitlichen Fragestellungen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt arbeiten dabei eng zusammen.

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert, in welchem Umfang Betriebe durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt betreut werden müssen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Fassung: Die vereinfachte Regelbetreuung steht jetzt Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten offen (vorher 10), und ein Teil der Betreuung darf unter bestimmten Voraussetzungen digital erfolgen, etwa per Videoberatung. Ich berate Sie gerne, was die Neuerungen konkret für Ihren Betrieb bedeuten.

Ja. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können statt der Regelbetreuung die alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) wählen. Dabei übernimmt der Unternehmer nach einer Qualifizierung durch die Berufsgenossenschaft viele Aufgaben selbst und zieht Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt anlassbezogen hinzu, zum Beispiel bei neuen Maschinen, besonderen Gefährdungen oder nach Unfällen. Welches Modell für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam.

Ja. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen ermitteln, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Das Ergebnis muss dokumentiert werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des gesamten betrieblichen Arbeitsschutzes – bei der Erstellung und Aktualisierung unterstütze ich Sie.

Unterweisungen müssen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich wiederholt und dokumentiert werden. Zusätzliche Unterweisungen sind erforderlich bei Neueinstellungen, geänderten Tätigkeiten, neuen Arbeitsmitteln oder nach Unfällen und Beinaheunfällen.

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen nach § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Das sind Mitarbeitende, die neben ihrer eigentlichen Tätigkeit auf sicheres Arbeiten in ihrem Bereich achten. Sie ersetzen nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern ergänzen sie.

Nach einem ersten Gespräch vereinbaren wir einen Kennenlerntermin in Ihrem Unternehmen. Anschliessend verschaffe ich mir einen Überblick über den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes und erstelle ein individuelles Angebot.

Ja. Ein persönliches Kennenlernen und eine erste Betriebsbegehung sind sinnvoll, damit wir Ihre Anforderungen besprechen und Sie sich ein Bild von meiner Arbeitsweise machen können.

Selbstverständlich. Auf Grundlage der Unternehmensdaten und – falls erforderlich – einer ersten Betriebsbegehung erhalten Sie ein transparentes Angebot ohne versteckte Kosten. Ein unverbindliches Angebot kann ich Ihnen bereits vorab anhand der Anzahl der Beschäftigten, der Branche und der Betriebsgröße erstellen. Nach einer ersten Betriebsbegehung wird das Angebot bei Bedarf an den tatsächlichen Betreuungsbedarf angepasst.

Die Kosten richten sich unter anderem nach der Anzahl der Beschäftigten, der Branche, der Betriebsgröße und dem tatsächlichen Betreuungsbedarf. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.

Das hängt von Ihrer Branche und Ihren Tätigkeiten ab. Typische Dokumente sind Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise, Gefahrstoffverzeichnisse sowie weitere gesetzlich erforderliche Nachweise.

Nein. Ich unterstütze Sie Schritt für Schritt beim Aufbau eines rechtskonformen und praxisnahen Arbeitsschutzes und begleite Sie langfristig bei der Umsetzung.

Mein Standort ist Hannover. Ich betreue Unternehmen in Hannover, der Region Hannover und in einem Umkreis von mindestens 50 Kilometern – zum Beispiel in Celle, Nienburg, Neustadt, Wunstorf, Hameln, Laatzen, Burgdorf, Peine, Salzgitter und Wolfenbüttel.

Kundenstimmen

Mitglied im VDSI - Verband der Sicherheitsingenieure

Mitglied im

Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit

Mitgliedsausweis VDSI Babelis, Arbeitssicherheit Hannover
Mitglied im Bundesverband freiberufliche Sicherheitsingenieure und überbetriebliche Dienste e.V.,

Mitglied im

Bundesverband freiberufliche Sicherheitsingenieure
und überbetriebliche Dienste e.V.

Aktionsradius

Unser Standort ist Niedersachsen, Hannover und Region Hannover

Wir arbeiten in einem Umkreis von mindestens 50 km um Hannover bzw. Region Hannover 

z. B. Bergen, Celle, Nienburg, Winsen, Gifhorn, Neustadt, Wunstorf, Stadthagen, Rinteln, Bückeburg, Hameln, Alfeld, Salzhemmendorf, Laatzen, Sehnde, Burgdorf, Uetze, Peine Salzgitter, Wolfenbüttel, Lengede, Bockenem, ...

Gebiet Babelis Arbeitssicherheit