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Leistungen BGW

Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Sie suchen einen zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz?

Wir stellen Ihnen eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

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Als zertifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ( BGW) bin ich in Unternehmen aus dem Gesundheits-, Sozial- und Dienstleistungsbereich tätig:


Gesundheitswesen 

  • Arztpraxen 
  • Zahnarztpraxen 
  • Physiotherapie- und Ergotherapie Praxen 
  • Psychotherapiepraxen 


Pflege und Betreuung 

  • Pflegeheime 
  • ambulante Pflegedienste 
  • betreutes Wohnen 
  • Tagespflegeeinrichtungen 


Soziale Einrichtungen 

  • Kindergärten und Kitas 
  • Jugendhilfeeinrichtungen 
  • Beratungsstellen 
  • soziale Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände 


Dienstleistungsbetriebe 

  • Friseursalons 
  • Kosmetikstudios 
  • Tattoo- und Piercingstudios 
  • Wellness- und Massagepraxen 

Typische Gefährdungen in diesen Bereichen sind beispielsweise: 

  • Infektionsrisiken und biologische Arbeitsstoffe 
  • Umgang mit Desinfektionsmitteln und Gefahrstoffen 
  • ergonomische Belastungen (z. B. in der Pflege) 
  • psychische Belastungen durch Arbeitsorganisation 


Hier stehen häufig andere Themen im Mittelpunkt, zum Beispiel: 


  • Infektionsschutz 
  • Hygieneanforderungen 
  • Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen 
  • ergonomische Belastungen 

Beispiele aus der Praxis: 

  • Gefährdungsbeurteilungen in Pflegeeinrichtungen 
  • Beratung zu Hygienekonzepten 
  • ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen 
  • Organisation von Unterweisungen für Beschäftigte 


Ablauf der Zusammenarbeit 

Eine sicherheitstechnische Betreuung erfolgt in mehreren Schritten: 

1. Analyse des Unternehmens Überblick über Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und vorhandene Arbeitsschutzmaßnahmen. 

2. Arbeitsplatzbegehung Identifikation möglicher Gefährdungen im Betrieb. 

3. Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenplanung Erarbeitung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit. 

4. Umsetzung im Betrieb Unterstützung bei Dokumentation, Unterweisungen und organisatorischen Maßnahmen. 

5. Regelmäßige Betreuung Kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung des Arbeitsschutzsystems. 

Typische Arbeitsschutzmängel in Unternehmen 

In vielen Betrieben treten ähnliche Probleme im Arbeitsschutz auf, zum Beispiel: 

  • fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilungen 
  • fehlende Betriebsanweisungen 
  • unregelmäßige Unterweisungen 
  • fehlende Sicherheitskennzeichnung 
  • unzureichende Brandschutzorganisation 

Mit einer strukturierten sicherheitstechnischen Betreuung lassen sich diese Probleme frühzeitig erkennen und dauerhaft vermeiden. 

Vorbereitung auf Prüfungen durch Berufsgenossenschaften 

Unternehmen können jederzeit durch ihre Berufsgenossenschaft oder staatliche Arbeitsschutzbehörden überprüft werden. 

Bei solchen Prüfungen werden häufig folgende Punkte kontrolliert: 

  • Gefährdungsbeurteilungen 
  • Unterweisungsnachweise 
  • Organisation von Erster Hilfe und Brandschutz 
  • Prüfungen von Maschinen und Arbeitsmitteln 
  • Sicherheitskennzeichnung und Fluchtwege 


Ich unterstütze Unternehmen dabei, optimal auf solche Prüfungen vorbereitet zu sein und mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen

Mein Ziel 

Mein Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeitsschutz praxisnah, verständlich und effizient umzusetzen

Durch eine strukturierte Betreuung wird nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen gewährleistet – gleichzeitig werden Arbeitsunfälle reduziert, Mitarbeiter geschützt und betriebliche Abläufe sicherer gestaltet

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehme ich einen großen Teil der organisatorischen Aufgaben im Arbeitsschutz und entlaste damit Unternehmer und Führungskräfte im Betriebsalltag

Beratung

Beratung von Arbeitgebern und Mitarbeitern in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Dokumentation

Führen von Berichten und Dokumentationen über durchgeführte Maßnahmen und deren Ergebnisse.

Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses ASA

Der Arbeitsschutzausschuss erörtert Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Zu diesem Zweck bietet er eine Austauschplattform für Teilnehmer aus unterschiedlichen Funktionsbereichen im Unternehmen. Ziel ist ein ungestörter Betriebsablauf. Teilnahme, sowie Beratung und Vorbereitung auf ASA-Sitzungen.

Zusammenarbeit mit Behörden und Berufsgenossenschaft

Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, Berufsgenossenschaften und anderen Institutionen im Bereich des Arbeitsschutzes. Kontakt zu Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern. 
Dabei stehen wir für Sie in direktem Kontakt mit Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft BGHW

Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

Im Unternehmen ist der Arbeitsschutz eine interdisziplinäre Aufgabe. Der Betriebsarzt hat den Gesundheitsschutz im Blick, der Fokus der Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt auf der Sicherheit der Beschäftigten. Beide Kompetenzen sind für einen wirksamen Arbeitsschutz erforderlich.

Tätigkeitsbereiche BGW

BGW

Meine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) habe ich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitdienst und Wohlfahrtspflege erworben und bin daher in folgenden Bereichen tätig.

  • Wohlfahrtsverbände
  • Krankenhäuser
  • ärztliche Praxen
  • tierärztliche Praxen
  • zahnärztliche Praxen
  • therapeutische Praxen
  • Altenheime
  • Apotheken
  • ambulante Pflegedienste
  • Hebammen
  • Berufsschulen
  • Schädlingsbekämpfung
  • Tattoo- und Piercingsstudios
  • Friseursalons
  • Kosmetikbetriebe
  • Kitas.


Quelle: BGW

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