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12 March 2025

ASR A6 Bildschirmarbeit

Seit Juli 2024 gibt es Regeln für Bildschirmarbeitsplätze, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A6 „Bildschirmarbeit“ von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA.

Die ASR A6 bezieht sich auf die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-anforderungen für Bildschirmarbeitsplätze.

Diese Regelung legt fest, welche Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsplätzen mit Bildschirmgeräten gestellt werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Hier sind einige zentrale Punkte, die in der ASR A6 für Bildschirmarbeit behandelt werden:


1. Gestaltung des Arbeitsplatzes: Der Bildschirmarbeitsplatz sollte so gestaltet sein, dass er ergonomischen Anforderungen entspricht. Dazu gehören die richtige Höhe und Neigung des Bildschirms, die Anordnung von Tastatur und Maus sowie die Möglichkeit, eine bequeme Sitzposition einzunehmen.

2. Beleuchtung: Eine angemessene Beleuchtung ist wichtig, um Blendungen und Reflexionen auf dem Bildschirm zu vermeiden. Der Arbeitsplatz sollte so beleuchtet sein, dass die Augen nicht überanstrengt werden.

3. Pausen und Arbeitsorganisation: Es sollten regelmäßige Pausen eingeplant werden, um die Belastung durch Bildschirmarbeit zu reduzieren. Die ASR empfiehlt, nach einer bestimmten Zeit der Bildschirmnutzung kurze Pausen einzulegen und gegebenenfalls die Tätigkeit zu wechseln.

4. Ergonomie: Die Arbeitsmittel sollten so gestaltet sein, dass sie den ergonomischen Bedürfnissen der Nutzer entsprechen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Höhe und Neigung des Bildschirms sowie die Position von Tastatur und Maus anzupassen.