Leistungen

einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit / Sifa

Sie suchen einen zuverlässiger Partner für Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz?

Wir stellen Ihnen eine qualfizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Rufen Sie an, oder füllen Sie gerne auch das Anfrageformular aus. Wir melden uns unverzüglich

Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit lt. ASiG und DGUV V2

Nach den bundeseinheitlichen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) ist in jedem Betrieb eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zur eigenverantwortlichen Erfüllung der Anforderungen erforderlich.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sind wir verlässlicher, qualifizierter Partner um für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu sorgen.

Arbeitsunfall


Was wir für Sie tun können:

  1. Wir unterstützen Arbeitgeber beim Arbeitsschutz insbesondere bei der Unfallverhütung
  2. Wir unterstützen Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit
  3. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung einer menschengerechten und gesundheitsfördernden Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Arbeitsschutz erfüllt das Grundbedürfnis des Menschen nach Schutz, Sicherheit und Gesundheitsförderung bei der Arbeit.

Arbeitssicherheit besteht im Arbeitsrecht hauptsächlich darin, dass die Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen haben, damit diese ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

Leistungen im Detail

Betriebsbegehungen

Betriebsbegehungen und Beratung - Analyse von Arbeitssystemen/ Arbeitsplätzen und Prozessen mit den erforderlichen Messungen, wie Lärmmessungen usw. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst.

Arbeitsplatzbegehungen: Regelmäßige Besichtigung der Arbeitsstätten zur Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Gefährdungsbeurteilungen

Nach einer Betriebsbegehung oder nach der Betrachtung konkreter Arbeitsplätze führe ich systematische Risikoanalysen durch, um potenzielle Gefahrenquellen am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitssystem zu identifizieren und deren Gefahrenpotetial zu beurteilen.

Eine Gefährdungsbeurteilung wird entwickelt und dokumentiert.

Maßnahmenvorschläge

Ich berate und unterstütze Arbeitgeber und Mitarbeiter in Fragen der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und entwickle geeignete Maßnahmen um Arbeitsplätze und Arbeitsumgebungen sicherer zu machen.


Dabei spielt auch Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle.


Betriebsanweisungen und Sicherheitskonzept

Erstellung von Sicherheitskonzepten: ich entwickele und implementiere Sicherheitskonzepte und Notfallpläne.

Entwicklung und Implementierung von Sicherheitskonzepten und Notfallplänen.


Erste-Hilfe Management

Organisation und Aufbau eines Erste-Hilfe-Managements für den Betrieb

Brandschutz

Hilfe bei der Organisation einer Brandschutzhelferausbildung im Betrieb, direkt bei Ihnen vor Ort.


Hilfe bei der Organisation von Feuerlöscherwartung durch befähigte Person



Mitarbeiterschulungen

Auf der Basis der bestehenden und / oder vorher erstellten Betriebsanweisungen werden Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeitenden durchgeführt, um das Bewusstsein für Sicherheitsvorschriften und -praktiken zu schärfen.

Kontrolle der Maßnahmen

Überwachung der Einhaltung von Vorschriften: als Fachkraft stelle sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien eingehalten werden.

Durchführung von Wirkungskontrolle nach der Umsetzung von Maßnahmen

Analyse von Vorfällen

Untersuchung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit dem Ziel, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Unfalluntersuchung und -prävention: Analyse der Ursachen von Arbeitsunfällen und Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Unfälle.

Beratung

Beratung von Arbeitgebern und Mitarbeitern in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Dokumentation

Führen von Berichten und Dokumentationen über durchgeführte Maßnahmen und deren Ergebnisse.

Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses ASA

Der Arbeitsschutzausschuss erörtert Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Zu diesem Zweck bietet er eine Austauschplattform für Teilnehmer aus unterschiedlichen Funktionsbereichen im Unternehmen. Ziel ist ein ungestörter Betriebsablauf. Teilnahme, sowie Beratung und Vorbereitung auf ASA-Sitzungen.

Zusammenarbeit mit Behörden und Berufsgenossenschaft

Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen, Berufsgenossenschaften und anderen Institutionen im Bereich des Arbeitsschutzes. Kontakt zu Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern. 
Dabei stehen wir für Sie in direktem Kontakt mit Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft BGHW

Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

Im Unternehmen ist der Arbeitsschutz eine interdisziplinäre Aufgabe. Der Betriebsarzt hat den Gesundheitsschutz im Blick, der Fokus der Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt auf der Sicherheit der Beschäftigten. Beide Kompetenzen sind für einen wirksamen Arbeitsschutz erforderlich.

Tätigkeitsbereiche

Meine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) habe ich bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) erworben und bin daher hauptsächlich in diesem Bereich tätig.

Die folgenden Gewerbezweige gehören zur BGHW:

  • Groß- und Einzelhandel jeglicher Art mit und ohne Lager einschließlich handelsähnlicher Unternehmen
  • Handelsvertretungen, Handelsmaklereien
  • Kommissions- und Agenturgeschäfte mit Warenumgang
  • Automatenaufstellungen
  • Verleih, Leasing von Handelsware
  • Einkaufs- und Verkaufsvereinigungen
  • landwirtschaftliche Warengenossenschaften
  • Kellereiunternehmen
  • Schrotthandel, Alt-, Rest-, Abfall- und Sekundärrohstoffhandel einschließlich Sortierung und Verpressung
  • Verlage, deren Erzeugnisse überwiegend im Lohndruck hergestellt werden
  • Vertrieb, Zustellung, Verteilung von Presseerzeugnissen einschließlich Werbeschriften
  • Lesezirkel
  • Speditionsunternehmen einschließlich Speditionsbüros
  • Warenverteilungs- und Warenlogistikunternehmen
  • Lagerei- und Speichereiunternehmen
  • kommunale Hafen- und Umschlagsunternehmen sowie Unternehmen des Hafen- und Seegüterumschlags, der Be- und Entladung, Warenkontrolle und ähnliche Unternehmen
  • Unternehmen der Leitung und Lenkung von Waren, der Handelshilfsleistungen

Quelle: BGHW

Jetzt Leistungen anfragen