Nach § 6 ArbSchG besteht eine allgemeine Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz. Die Dokumentation umfasst alle Informationen über die Beurteilung der möglichen Gefährdungen im Betrieb und die Maßnahmen zur Minimierung der Gefährdungen.
Protokoll der Betriebsbegehung zur Überprüfung der Standards für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb, Beschreibung der festgestellten Mängel / Risiken
Checklisten als Ergebnis der Besichtigung mit Messdaten, z. B. zu den Bedingungen der Arbeitsumgebung
Gefährdungsbeurteilung: Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmenpläne für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zur Minimierung oder Beseitigung der ermittelten Gefährdungen.
Wirkungskontrolle festgelegter Maßnahmen: hier wird überprüft, ob die Maßnahmen wirksam sind und ob die gewünschten Verbesserungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit erreicht wurden. Gegebenenfalls werden Anpassungen vorgenommen, um die Wirksamkeit weiter zu erhöhen.
Unterweisungen nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1): Diese Unterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Arbeitsschutzkonzeptes und dienen dazu, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über grundlegende Präventionsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu informieren.
Betriebsanweisungen zu verschiedenen Themen dienen dazu, Richtlinien und Verfahren für den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Stoffen und Verfahren sowie Verhaltensregeln für Notfälle bereitzustellen.
Dokumentation von Unfallanalysen
Notfallmaßnahmen Dokumentation, Notfallplan
Berichte über die Erfüllung der Aufgaben, die der SiFa übertragen worden sind
Dokumentation zu den Schulungen von Beschäftigten
Checklisten
Prüfbücher von Arbeitsmitteln
Tätigkeitsbereiche
Meine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) habe ich bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) erworben und bin daher hauptsächlich in diesem Bereich tätig.